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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Woher Recht am bild von verstorbenen Künstlern?

    Hallo,

    mich würde mal interessieren, wie man Werke von verstorbenen Künstlern veröffentlichen kann. Ich weiß, dass sie 70 Jahre nach Tod des Künstlers urheberrechtfrei sind, aber im Museum darf man ja nicht fotografieren und die Bilder im Netz sind ja dann schon wieder urhebergeschützt und auch zu klein in der Auflösung, um sie für den Leinwanddruck zu benutzen.

    Ich bin gerade hier Lebensbaum Leinwandbilder nach Künstler K Gustav Klimt auf der Seite gelandet, wo z.B. Werke von Gustav Klimt auf Leinwand gedurckt werden. Wo haben sie diese Fotos rechtlich richtig erworben? Gibt es sowas wie die Gema für Bilder?

    Danke im Voraus.

  2. #2
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    Solche Rechte kann im Grunde jeder besitzen. Hat der Künstler diese zu Lebzeiten nicht an Dritte übertragen, werden diese einfach vererbt.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    du meinst, die haben die Erben kontaktiert und durften dann im Museum fotografieren? Das erscheint mir erstmal etwas sehr kompliziert. Was ist denn mit den Werken, bei denen die Urheberrechte nicht vererbt wurden, sondern nur das Bild selbst? Bei alten Bildern kann ich mir gut vorstellen, dass dies nicht selten passiert ist, da damals die Gesetze noch gar nicht so definiert waren.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von dette Beitrag anzeigen
    du meinst,
    ...ich meine nicht, ich habe lediglich das grundsätzliche Prozedere geschildert. Wer welche Rechte im konkreten Fall besitzt, darfst du für jedes einzelne Bild selbst in Erfahrung bringen.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    danke für die Info

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