Natürlich. Jeder Provider, von dem weg portiert wird, kann und wird diese "Export"-Gebühr verlangen (s. AGB).
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02.01.2013, 22:16 #1Neuer Benutzer
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Rufnummernmitnahme - zum zweiten Mal
Hallo zusammen,
ich hatte vor vielen Jahren einen D1-Vertrag bei Mobilcom. Diesen hatte ich gekündigt und meine Nummer zu o2 Germany mitgenommen. Dafür habe ich bei Mobilcom rund 25 Euro bezahlt. Meine Nummer möchte ich nun nach Kündigung des o2-Vertrages zu meinem neuen Prepaid-Anbieter mitnehmen. Darf mir o2 in diesem Fall für meine Nummer, die ich ja bereits Mobilcom abgekauft habe, nochmals eine Gebühr in Rechnung stellen?
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03.01.2013, 21:31 #2Erfahrener Benutzer
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Geändert von Mobilfan (03.01.2013 um 21:35 Uhr)
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04.01.2013, 15:05 #3Neuer Benutzer
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Jeder hat zwar seine AGBs, das heißt aber noch nicht, dass alle Punkte da drin auch rechtlich korrekt sind.
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07.01.2013, 11:45 #4Neuer Benutzer
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Quatsch, das wäre ja Abzocke und das ist verboten!
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09.01.2013, 20:52 #5
Hallo dcvalentin,
kleine Korrektur: Du hast die Rufnummer nicht "abgekauft". Du bist zwar Nutzer der Nummer und hast gewisse Ansprüche und Möglichkeiten, um die Rufnummer weiterhin zu behalten, aber der Eigentümer ist (wenn ich nicht irre) die Bundesnetzagentur.
Die 25,- Euro, die du bei Mobilcom bezahlt hast, waren nicht mehr und nicht weniger als "Bearbeitungsgebühr für die Rufnummernübermittlung bzw. -übergabe" (wie Mobilfan bereits sagte). Und auch beim Wechsel zum Prepaid-Anbieter wird die "Bearbeitungsgebühr" fällig. Die Höhe dieser "Gebühr" ist sogar Anbieterabhängig unterschiedlich, manche nehmen ca. 25,- Euro, andere ca. 30,- Euro.
Es ist also keinesfalls eine Abzocke.
Ein anschauliches Beispiel:
Wenn du dein altes Auto (also quasi den alten "Anbieter") gegen ein neues (also neuen "Anbieter") austauscht und dabei dein Auto-Kennzeichen (also die "Rufnummer") behalten willst, dann musst du die Gebühr für "Wunschkennzeichen" (sinngemäß: "Rufnummernmitnahme") bezahlen, auch wenn das Kennzeichen (=Rufnummer) gleich bleibt und nach wie vor von dir genutzt wird. Die Gebühr ist völlig legitim und wird berechnet. Es bleibt deine Entscheidung, ob du nun dein altes Kennzeichen behalten willst oder ein neues nimmst.
Sowohl das neue Kennzeichen, wie auch die neue Rufnummer sind bei Anmeldung kostenfrei, allerdings in beiden auch zufällig vergeben.Ich muss nicht immer im Mittelpunkt stehen... sitzen is auch "OK".

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28.01.2013, 12:30 #6
Kleien Ergänzung: Einige Vertrags- und Handy Anbieter erlauben es für den Fall, dass der bestehende Vertrag nicht zum Wunschtermin kündbar ist, die alte Nummer zum neuen Anbieter mit rüberzunehmen, obwohl der alte Vertrag noch läuft. Man muss dann nur eine Portierungserklärung mitnehmen und ne kleine Gebühr beim alten Anbieter zahlen (wie auch in den Beiträgen oben beschrieben). Der neue Anbieter allerdings erhebt dafür keine Kosten

[Moderation: Link entfernt. Bitte Forenregeln beachten. Danke!]Striptease ist Anatomieunterricht mit Musik
Frank Sinatra
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04.02.2013, 19:00 #7
Ergänzung zum Beitrag von Fantasti:
Manche Anbieter geben die Rufnummer vor Abschaltung des bisherigen Vertrages frei, das ist so richtig. In dem Fall bekommt der Kunde eine neue Nummer, muss aber seinen Vertrag erfüllen.Ich muss nicht immer im Mittelpunkt stehen... sitzen is auch "OK".

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08.02.2013, 15:58 #8Neuer Benutzer
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Danke an alle für ihre Beiträge. Nun habe ich die Rechnung von o2 bekommen und bezahle 29,95 Euro dafür.
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